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Frankiermaschine anmelden – wieso? wie? wo?

Oft stellt man sich beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Frankiermaschine, Freistempelmaschine oder Frankiersystem die Frage, wie die Maschine verwendet werden kann. Als erstes muss die Anmeldung bei der Deutschen Post AG erfolgen.

Damit eine Frankiermaschine in Deutschland für Freimachungen der Deutschen Post AG genutzt werden kann, muss sie bei der Deutschen Post AG angemeldet werden, schließlich wird zuvor aufgeladenes Geld mit der Maschine „gedruckt“.

Die Anmeldung erfolgt über den sogenannten „Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine“. Das offizielle Deutsche Post Formular kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden:

Bei der Anmeldung bzw. Registrierung bei der Deutschen Post erhält man eine EKP-Kundennummer bei der Deutschen Post. Die Serien-Nr. der Frankiermaschine bzw. Kennung wird nach erfolgreicher Anmeldung bei jeder Frankierung, die mit der Maschine erstellt wird, im Freimachvermerk, also dem Portostempel, mit gedruckt.

Durch die Seriennummer bzw. Maschinenkennung auf jedem Brief kann die Deutsche Post eindeutig nachvollziehen, von welchem Absender die Frankierung stammt. Dies ist zum Beispiel wichtig bei Frankierungen, die unsauber gedruckt und nicht transportierbar sind sowie auch zur Vorbeugung von Missbrauch.

Mit Absenden des Deutsche Post Formulares müssen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Frankiermaschine der Deutschen Post anerkannt werden.

Beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Frankiermaschine bei einem Frankiermaschinen-Hersteller oder Frankiermaschinen-Händler wird häufig die Anmeldung der Maschine bei der Deutschen Post – teils gegen Bearbeitungsgebühr – vorgenommen.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam