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Deutsche Post Hinweisblatt Erstattungsauftrag über falsch frankierte Beträge

Falsch frankierte Briefe oder Frankierstreifen können sich Frankiermaschinenanwender von der Deutschen Post erstatten lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Frankierungen noch nicht versendet wurden.

Oft passieren Falschfrankierungen durch falsche Einstellungen an der Frankiermaschine, indem das falsche Gewicht oder falsche Format des Briefes an der Frankiermaschine eingestellt wurde.

Auch sind Falschfrankierungen Belege, die nicht sauber oder nur zum Teil gedruckt sind beziehungsweise nach dem Druck verwischt wurden. Versendet werden sollten nur einwandfrei gedruckte Frankierungen, damit die Briefe auch korrekt beim Empfänger eintreffen und nicht an den Absender retourniert werden.

Für die Erstattung der falsch frankierten Beträge sind Anforderungen an den Einsender gestellt, die die Deutsche Post jetzt in einem gut dargestellten Hinweisblatt erläutert:

Wir empfehlen Neulingen der Erstattung das Hinweisblatt aufmerksam durchzulesen, damit die Erstattung ohne Verzögerungen und Rückfragen durch die Deutsche Post funktioniert.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam