Kategorien
Frankiermaschinen News

Frankiermaschine Rückerstattung

Einmal nicht aufgepasst, schon ist das falsche Porto auf den Brief gestempelt. Oder die Farbpatrone ist fast leer und der Portostempel nicht mehr korrekt lesbar. Kein Problem – das verstempelte Porto erstattet die Deutsche Post.

Für die Erstattung muss lediglich ein „Auftrag zur Erstattung frankierter Beträge“ mit den entsprechenden freigemachten Briefen eingereicht werden. Die PDF-Datei kann komfortabel direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden:

Als Ausfüllhilfe für das Formular hat die Deutsche Post ein Hinweisblatt bereitgestellt, das übersichtlich alle wichtigen Informationen bereitstellt:

Wichtig zu wissen ist, dass zusätzlich zum Antrag die komplette Sendung (ohne Inhalt) eingesendet werden muss, das heißt also der gesamte Briefumschlag oder Frankierstreifen im Original – der Frankiervermerk sollte nicht ausgeschnitten oder kopiert werden.

Gleichzeitig muss die Sendung bis zum Ende des Folgejahres des Frankierdatums auf dem Stempel eingereicht werden. Wir empfehlen daher falsch frankierte Belege zu bündeln und am Jahresende zur Erstattung einzusenden.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam