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Gültigkeitsdauer Freistempler

Die häufige Frage nach der Gültigkeitsdauer eines Freistemplers ist berechtigt, da nur ein Freistempler mit gültiger Vereinbarung über dessen Verwendung mit der Deutschen Post für die Frankierung verwendet werden kann.

Prinzipiell ist eine bei der Deutschen Post angemeldete Frankiermaschine unbegrenzt gültig, sofern der Vertrag über die Nutzung mit der Deutschen Post unverändert aktiv ist. Sollte von der Deutschen Post der Vertrag aufgrund einer gravierenden Veränderung gekündigt werden, geschieht dies höchstwahrscheinlich mit langer Vorlaufzeit.

Beachtet werden muss jedoch unbedingt, dass ab einem bestimmten Datum (Stichtag der Modelle) eine Freistempelmaschine nicht mehr umgemeldet oder neu angemeldet werden kann. Bei einer Adressänderung oder Anmeldung auf einen neuen Besitzer bestehen also Probleme.

Beim Zweifel über die Nutzbarkeit eines Freistemplers empfehlen wir Ihnen, sich bei der Deutschen Post direkt zu erkundigen. Dafür genügt bereits die Angabe Ihrer Maschinenkennung, durch die die Deutsche Post die Frankiermaschine Ihnen zuordnen sowie alle wesentlichen Daten einsehen kann.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam