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Rückgabe Frankiermaschine

Sobald eine Frankiermaschine nicht mehr benutzt wird, die Portobatterie irreparabel abgelaufen ist oder sie einen irreparablen Defekt hat, muss sie zurückgegeben beziehungsweise abgemeldet werden.

Im Gegensatz zu einem normalen Tintenstrahl- oder Laserdrucker, wie man ihn aus dem Büro kennt, darf eine Frankiermaschine nicht einfach ausgesteckt und in die Ecke gestellt werden.

Schließlich bietet die Frankiermaschine die Möglichkeit, Geld (Porto) zu drucken. Daher ist sie auch mit einer Seriennummer bei der Deutschen Post für ihren Aufstellstandort und Inhaber registriert.

Wenn Sie eine Frankiermaschine nicht mehr verwenden, muss sie bei der Deutschen Post abgemeldet werden. Dabei wird ihre Fähigkeit, kostenpflichtige Frankierungen zu erzeugen, gesperrt. Dies geschieht in der Regel durch Entfernen einer Portobatterie oder eines Postalischen Sicherheitsgeräts.

Wenn Sie eine Frankiermaschine zur Abmeldung an den Hersteller oder die Deutsche Post einsenden, stehen in der Regel die beiden Möglichkeiten parat, die Frankiermaschine abgemeldet und gesperrt zurückzuerhalten oder sie vernichten zu lassen.

Da alte Frankiermaschinen oft schlecht oder gar nicht mehr verkäuflich sind, da sie nicht mehr oder nur sehr teuer auf einen anderen Anwender erneut registriert werden können, lohnt sich oftmals der Rückversand nicht und die Frankiermaschine sollte vernichtet werden.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam