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Frankiermaschine anmelden

Wenn eine neue oder gebrauchte Frankiermaschine angeschafft wird, muss diese bei der Deutschen Post angemeldet werden. Dadurch erhält die Frankiermaschine eine Kennnummer und darf für die Freimachung von Produkten der Deutschen Post AG genutzt werden.

Beim Kauf der Frankiermaschine über den Frankiermaschinenhersteller oder Frankiermaschinenhändler übernimmt für gewöhnlich dieser im Rahmen des Erwerbs die Anmeldungsmodalitäten. Somit muss üblicherweise nur das ausgefüllte Formular vom Maschinenbesitzer unterschrieben werden.

Möchte man jedoch selbst eine Frankiermaschine anmelden – weil man sie woanders gekauft hat oder eventuelle Kosten für die Anmeldung einsparen möchte – ist dies über das Deutsche Post Formular „Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine“ möglich, das die Deutsche Post online zum Download bereitstellt:

Vor dem Kauf einer gebrauchten Frankiermaschine empfehlen wir, sich über den Stichtag der Modelle zu informieren, damit sichergestellt wird, dass die gewünschte Frankiermaschine auch angemeldet und genutzt werden kann.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam