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Zulassung Frankiermaschine

Für die Nutzung einer Frankiermaschine in Deutschland ist die Zulassung der Maschine bei der Deutschen Post erforderlich. Jede Frankiermaschine wird mittels einer Vereinbarung über die Nutzung bei der Deutschen Post registriert und erhält eine individuelle Kennnummer.

Erst nach korrekter Anmeldung und Zulassung ist die Frankiermaschine voll nutzbar. Bei jeder Frankierung wird nun die Kennnummer der Frankiermaschine mitgedruckt, so dass die Deutsche Post genau nachvollziehen kann, mit welcher Maschine die Frankierung gedruckt wurde.

Allerdings können sehr alte Frankiermaschinen oft nicht mehr zugelassen werden. Die Deutsche Post veröffentlicht mit dem „Stichtag der Modelle“ eine Liste, in der die letztmögliche Zulassung oder auch nicht mehr mögliche Zulassung des jeweiligen Frankiermaschinenmodells aufgeführt ist.

Die Frankiermaschinen-Zulassung erfolgt entweder direkt über den Frankiermaschinenhersteller beziehungsweise Frankiermaschinenhändler oder über das PDF-Formular der Deutschen Post, das Sie unter folgendem Link aufrufen können:

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