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Abrechnungsmöglichkeiten bei Frankiermaschinen

Oft ergibt sich beim Neuerwerb einer Frankiermaschine oder gar für die bestehende Frankiermaschine die Frage nach den Abrechnungsmöglichkeiten beim Einsatz von Frankiermaschinen.

Mit Abrechnungsmöglichkeit ist gemeint, auf welche Art und Weise das Porto von der Deutschen Post beim Frankiermaschinenbenutzer abgerechnet wird.

Üblicherweise gibt man bei Bestellung einer Frankiermaschine eine Lastschrifteinzugsermächtigung ab, so dass das auf die Frankiermaschine aufgeladene Porto von der Deutschen Post per Lastschriftverfahren vom Bankkonto abgebucht wird.

Ob andere Möglichkeiten der Abrechnung bei Ihrer Frankiermaschine möglich sind, kann Ihnen der Hersteller Ihrer Frankiermaschine sicher beantworten, daher empfehlen wir Ihnen, sich an diesen mit der Frage zu wenden.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam