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Abschreibung Frankiermaschine

Häufig erhalten wir die Frage nach der Abschreibung einer Frankiermaschine. Wie jedes andere im Unternehmen eingesetzte Wirtschaftsgut, wird auch eine Frankiermaschine buchhalterisch abgeschrieben.

Da je nach Preis der Frankiermaschine oder eventuellem Leasing/Miete der Maschine die Abschreibung anders verläuft, empfehlen wir Ihnen alle Informationen an Ihren Steuerberater zur Prüfung mitzuteilen.

Wichtig dabei ist es, dass die Frankiermaschine kein Peripheriegerät, wie zum Beispiel ein normaler Laserdrucker ist und eigenständig unabhängig von anderen Bürogeräten verwendet werden kann.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam