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Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine

Wenn eine Frankiermaschine von einem Unternehmen genutzt werden will, muss sie zwingend bei der Deutschen Post registriert und angemeldet werden. Nur so erhält die Frankiermaschine eine individuelle Maschinenkennung, kann mit Porto der Deutschen Post beladen und im Produktivbetrieb verwendet werden.

Vor allem beim Kauf einer neuen Frankiermaschine bei einem der Frankiermaschinen-Hersteller Pitney Bowes, Neopost, Francotyp-Postalia oder Frama übernimmt für gewöhnlich der Hersteller oder Frankiermaschinenhändler die Modalitäten der Anmeldung und Registrierung.

Wird eine Frankiermaschine jedoch gebraucht erworben oder das Unternehmen zieht an einen anderen Standort, bedarf es das Ausfüllen, Unterschreiben und Versenden des Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine der Deutschen Post.

Das entsprechende Formular finden Sie direkt bei der Deutschen Post unter folgender Internetadresse:

Ihr Frankierprofi.de Servicteam