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Ab 1. Januar 2020 Dialogpost nur noch für Werbung

Wer viele Briefe auf einmal versendet, verwendet oft die vergünstigten Tarife der Deutschen Post Dialogpost mit seiner Frankiermaschine.

Aufgrund geänderter Rechtslage passt die Deutsche Post zum 1. Januar 2020 ihre Geschäftsbedingungen an, so dass ab diesem Zeitpunkt per Dialogpost nur noch explizit Werbung versendet werden darf.

Unter Werbesendungen werden Sendungen verstanden, die zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung anregen, worunter zum Beispiel auch Einladungen zu Produktneuheiten, Festen, Gewinnspielen uvm. fallen.

Ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr per Dialogpost erlaubt sind allgemeine und persönliche Informationen wie Änderung des Firmennamens oder der AGB oder Einladungen zu Aktionärsversammlungen.

Damit die Kunden, die bislang von den erheblichen Preisvorteilen der Dialogpost profitiert haben nicht vollständig wegfallen, können sie ab einer bestimmten Menge und unter bestimmten Voraussetzungen von vergünstigten Konditionen des normalen Briefs profitieren.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam

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Infopost wird zur Dialogpost ab 2016

Wer größere Mengen gleicher Werbesendungen, Informationssendungen o.ä. versendet, nutzt dafür häufig die kostengünstige Deutsche Post Infopost Versandvariante. Mit der Infopost wird Porto gegenüber einem normalen Brief eingespart. Dafür gibt es jedoch bestimmte Anforderungen an die Briefsendungen.

Ab 2016 löst die neue DIALOGPOST die bisherige INFOPOST ab. Die Dialogpost bringt reichlich Änderungen mit sich und soll gezielter auf das Dialogmarketing per Brief abgestimmt sein.

Die Kostenstruktur und Rabatte sind bei der Dialogpost deutlich einfacher gehalten und lassen sich so besser kalkulieren.

Alle Informationen zur Dialogpost finden Sie auf folgender Internetseite:

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam