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Frankiermaschine ummelden

Für die Nutzung der Frankiermaschine hat man vor Verwendung einen „Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine“ der Deutschen Post erteilt. In dem Auftrag wurde genau angegeben, an welchem Standort die Frankiermaschine zum Einsatz kommt.

Zieht nun die Firma um beziehungsweise ändert sich der Standort der Frankiermaschine, weil sie zum Beispiel an eine Außenstelle abgetreten wird, ist man als Anwender der Deutschen Post gegenüber verpflichtet den geänderten Standort zu melden.

Die Deutsche Post erfasst genau die angemeldeten Frankiermaschinen, mit denen quasi „Geld gedruckt wird“ auf den Brief. So scheint es für sie wichtig zu sein, auch den genauen Standort des Maschineneinsatzes zu kennen – ob aus statistischen oder aus sicherheitsrelevanten Themen soll hier außen vor bleiben.

Und wie macht man nun die Änderung?

Die Deutsche Post stellt nur das Formular „Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine“ bereit, in dem ein neuer Standort oder ein abweichender Standort der Frankiermaschine zum Firmensitz ausgefüllt werden können.
Wichtig bei bereits angemeldeter Frankiermaschine ist es, das in der ersten Zeile „Änderung“ angekreuzt wird. Die alten Daten zur Seriennummer, Hersteller, Modell usw. können vom Erstantrag übernommen werden.
Ihnen als Besitzer oder Anwender der Frankiermaschine entstehen durch die Pflichtmeldung keinerlei Nachteile.

Aktuell finden Sie das Formular hier: https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/F_f/Frankiermaschine/dp-auftrag-nutzung-frrankiermaschine-092018.pdf

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam