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Frankiermaschine ohne Vertrag verwenden

Oft erhalten wir die Frage, ob man eine Frankiermaschine auch ohne Vertrag verwenden kann. Die Antwort darauf ist klar: Es kommt darauf an, welcher Vertrag gemeint ist.

Jede Frankiermaschine für die Postfrankierung muss bei der Deutschen Post angemeldet werden; hierfür wird eine Art Vertrag über die Nutzung der Frankiermaschine geschlossen. Hierfür fallen jedoch keine direkten Kosten an, es ist mehr eine Nutzungsvereinbarung bzw. Registrierung der Maschine.

Für gewöhnlich wird auch noch ein Vertrag über die Portoladung mit dem Hersteller der Frankiermaschine geschlossen, so dass Porto per Fernwertvorgabe über die Telefon- oder Internetleitung auf die Frankiermaschine geladen werden kann. Hierfür fällt üblicherweise eine monatliche Gebühr von wenigen Euro an, die in den meisten Fällen jährlich per Lastschrift bezahlt wird.

Ein weiterer Vertrag, wie ein Wartungsvertrag oder Servicevertrag, ist nicht erforderlich. Als Kunde können Sie selbst entscheiden, ob Sie Zusatzservices für Ihre Frankiermaschine buchen möchten oder nicht.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam