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Frankiermaschine ohne Vertrag

Wer eine Frankiermaschine betreibt, muss kontinuierlich Porto- und Firmwareupdates aufladen sowie die Maschine nach und nach mit Porto beladen.

Damit der Service der Portoladung zur Verfügung steht, muss eine entsprechende Vereinbarung vorliegen. Schließlich wird über die Systeme des Frankiermaschinenherstellers Deutsche Post Porto auf die Frankiermaschine geladen.

Da das Porto in der Regel nachträglich per Lastschrift vom Bankkonto eingezogen wird, muss eine Lastschriftvereinbarung zur Verrechnung vorliegen.

Allerdings gibt es bei bestimmten, kleinen Frankiermaschinen auch die Möglichkeit, sie ohne Vertrag zu betreiben. Ohne Vertrag insoweit, dass das Porto per Prepaid-Option aufgeladen wird.

Bei einem bestehenden Ladevertrag fällt monatlich eine kontinuierlich identische Gebühr für die Nutzung an, die in der Regel einmal jährlich berechnet wird. Damit kann so oft man will Porto kostenlos geladen werden.

Bei der Prepaid-Option entfällt der Vertrag zur Portoladung. Es fällt lediglich je Ladung ein Entgelt für die Nutzung von wenigen Euro an. Lädt man also nur wenige mal Porto pro Jahr, ist man mit der Prepaid-Option günstiger und unabhängig.

TIPP: Vor der Anschaffung einer neuen Frankiermaschine beim Hersteller oder Technikhändler anfragen, welche Abrechnungsmodelle für dieses Frankiersystem zur Verfügung stehen und das für sich optimale Modell nutzen.

Einen Wermutstropfen gibt es aber noch: Jede Frankiermaschine muss bei der Deutschen Post registriert werden. Dafür wird ein Vertrag über die Nutzung geschlossen, schließlich druckt man quasi Geld und es gibt diverse Rechte und Pflichte. Eine monatliche Gebühr fällt für den Vertrag mit der Deutschen Post aber nicht an.

Da jede vorhandene Frankiermaschine eine individuelle Frankiermaschinenkennung von der Deutschen Post erhalten hat und so bei jedem Abdruck nachvollzogen werden kann, von welcher Frankiermaschine dieser erstellt wurde, bedarf es diesen Vertrag.

Eine Frankiermaschine ganz ohne Vertrag gibt es damit in Deutschland leider nicht, so dass auch anonyme Frankierungen nicht möglich sind.

TIPP: Beim Kauf einer gebrauchten Frankiermaschine empfehlen wir sich vorab beim Hersteller, Händler oder der Deutschen Post über die Kosten der Ummeldung der Frankiermaschine zu erkundigen.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam

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Frankiermaschine ohne Vertrag verwenden

Oft erhalten wir die Frage, ob man eine Frankiermaschine auch ohne Vertrag verwenden kann. Die Antwort darauf ist klar: Es kommt darauf an, welcher Vertrag gemeint ist.

Jede Frankiermaschine für die Postfrankierung muss bei der Deutschen Post angemeldet werden; hierfür wird eine Art Vertrag über die Nutzung der Frankiermaschine geschlossen. Hierfür fallen jedoch keine direkten Kosten an, es ist mehr eine Nutzungsvereinbarung bzw. Registrierung der Maschine.

Für gewöhnlich wird auch noch ein Vertrag über die Portoladung mit dem Hersteller der Frankiermaschine geschlossen, so dass Porto per Fernwertvorgabe über die Telefon- oder Internetleitung auf die Frankiermaschine geladen werden kann. Hierfür fällt üblicherweise eine monatliche Gebühr von wenigen Euro an, die in den meisten Fällen jährlich per Lastschrift bezahlt wird.

Ein weiterer Vertrag, wie ein Wartungsvertrag oder Servicevertrag, ist nicht erforderlich. Als Kunde können Sie selbst entscheiden, ob Sie Zusatzservices für Ihre Frankiermaschine buchen möchten oder nicht.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam