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Postrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen

Am 20.12.2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Postrechtsmodernisierungsgesetzes vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz beschlossen.

Für Sie als Unternehmen und Briefversender mit der Deutschen Post ergeben sich daher wichtige Änderungen, die bei Briefen zukünftig beachtet werden müssen. Daher haben wir alle wichtigen Details zusammengefasst:

  • Anpassung der Brieflaufzeiten
    Standardbriefe müssen von der Deutschen Post zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag beim Empfänger zugestellt werden.
    Damit verlängert sich die 95prozentige Zustellung um einen Tag, die Zustellung am vierten Tag wird jedoch quasi garantiert.
    Durch die höhere Flexibilität kann die Deutsche Post Kosten einsparen und klimaschädliche Nachtflüge für Briefe innerhalb Deutschlands entfallen.
    Bei dringenden Briefen sollte zukünftig also die Option Prio oder Einschreiben oder gar ein Expressbrief gewählt werden.
  • Modernisierter Universaldienst
    Die Qualität des Deutsche Post Universaldienstes soll verbessert werden. Die Bundesnetzagentur kann zukünftig dank neuer Rechtsgrundlage Verstöße mit Bußgeldern sanktionieren. So werden Beschwerden bei Problemen mit der Deutschen Post ernster genommen und dem entgegen gewirkt.
  • Fairer Wettbewerb
    Die Bundesnetzagentur darf zukünftig auch bei Geschäftskunden von Postdienstleistern ermitteln, um wettbewerbswidrige Preissetzungen zu erkennen und zu verhindern. Auch dürfen Konkurrenten der Deutschen Post die im Onlinehandel beliebten kleinen Warensendungen über das Briefnetz transportieren.
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen
    Alle Unternehmen, die Postdienstleistungen anbieten, müssen sich bei der Bundesnetzagentur registrieren. Die BNetzA überprüft deren Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde, was für den Erhalt des Marktzugangs erforderlich ist.
    Eingesetzte Subunternehmer müssen vom Auftraggeber regelmäßig überprüft werden.
    Bei der BNetzA wird eine Beschwerdestelle geschaffen, bei der anonym Missstände von Arbeitnehmern direkt gemeldet werden können.
    Schwere Pakete über 10kg und über 20kg müssen gekennzeichnet werden, ab 20kg sind ein zwei-Personen-Handling oder technische Hilfsmittel erforderlich.
  • Nachhaltigkeit erhöhen
    Die BNetzA berichtet einmal jährlich über die Emissionen der Postbranche und der großen Anbieter. Nachhaltige Anbieter können freiwillig eine entsprechende Kennzeichnung führen.
  • Genehmigungspflichtige Preise für Postdienstleistungen
    Trotz sinkender Bedeutung von Briefen und der Stückkostensteigerung soll eine flächendeckende Versorgung erhalten haben. Trotz der Maßnahmen zur Kostensenkung werden Einzelpreise durch erhöhte Personal- und Versorgungskosten steigen.
    Die Formeln für die Entgeltregulierung werden geändert – der Gewinnsatz wird auf ein angemessenes Niveau stabilisiert, damit ausreichend Mittel für Investitionen in einen zukunftsweisenden Universaldienst verfügbar sind.

Alle Änderungen im Details finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/novelle-des-postgesetzes.html

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam