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Frankiermaschine Privatperson

Regelmäßig erhalten wir die Frage, ob eine Frankiermaschine auch von einer Privatperson gekauft und betrieben werden kann. Der Grund hierfür kann vielfältig sein.

Grundsätzlich kann man die Frage mit nein beantworten. Selbstverständlich kann man sich privat bei einem großen Auktionshaus oder Kleinanzeigenplattform eine gebrauchte Frankiermaschine kaufen. Diese dient dann allerdings nur zur Deko. Die Frankiermaschinenhersteller verkaufen, verleasen oder vermieten Neumaschinen soweit uns bekannt ausschließlich B2B an gewerblich Tätige.

Damit eine Frankiermaschine in Deutschland betrieben werden kann, muss sie bei der Deutschen Post registriert werden. Dafür muss ein Vertrag über die Nutzung der Frankiermaschine mit der Deutschen Post geschlossen werden. Wie aus dem Vertrag und den Bedingungen zu entnehmen ist, können nur Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler u.ä. diesen Vertrag abschließen, die die Frankiermaschine auch gewerblich verwenden, jedoch keine Privatperson.

Wird eine Registrierung von der Deutschen Post anerkannt, wird der Frankiermaschine eine Registrierungsnummer zugeteilt, die fortan in jedem Stempelabdruck mitgedruckt wird. Die Nummer muss jedoch zuvor in der Frankiermaschine hinterlegt werden, was in der Regel vom Frankiermaschinenhersteller oder Technikhändler durchgeführt wird.

Wird eine Frankiermaschine also nicht bei der Deutschen Post registriert, kann auf sie weder Porto aufgeladen werden, noch kann mir ihr Porto frankiert werden. Die Frankiermaschine ist für ihren eigentlichen Zweck also nutzlos. Je nach Modell ist es ohne Registrierung nicht einmal möglich, die Frankiermaschine korrekt zu starten.

Hinzu kommt, das in der Regel ein Vertrag mit dem Hersteller der Frankiermaschine über die Ladung von Porto auf die Frankiermaschine geschlossen werden muss. Je nach Hersteller fallen hierfür auch Gebühren an. Über diese freigeschaltete Connection werden dann auch Firmwareupdates sowie die zwingend erforderlichen Portoupdates heruntergeladen. Besitzt die verwendete Frankiermaschine nicht die zum Stichtag gültigen Portotarife, kann nicht mit ihr frankiert werden, damit kein falsches Porto verdruckt wird.

Alles in allem kann zusammengefasst werden, das der Kauf einer gebrauchten Frankiermaschine auch für eine Privatperson möglich ist, jedoch weder die ordnungsgemäße Registrierung bei der Deutschen Post, noch der Bezug von Porto oder Portoupdates, so dass sie nicht für Ihre Hauptaufgabe, das Freistempeln von Briefen, verwendet werden kann.

Ihr Frankierprofi.de Serviceteam